11.08.2010
Nutzen Sie unsere Starthilfe –
die regionale Förderung für Ihr Öl-Mini-BHKW.
In Sachsen fördert der Mineralölhandel mit seinen Partnern jetzt den Einsatz von Öl-Mini-Blockheizkraftwerken (BHKW). Damit ist Sachsen neben Rheinland-Pfalz und Berlin das dritte Bundesland, in dem sich der Mineralölhandel für den Einsatz der effizienten Kraft-Wärme-Kopplungs-Technologie stark macht.
Der Sächsische Mineralölhandelsverband (SBMV) unterstützt den Einbau einer Heizöl betriebenen Mini-BHKW-Anlage mit einem Betrag von bis zu 750 Euro.
Die beteiligten BHKW-Hersteller Giese und Senertec steuern 200 Euro pro Anlage bei.
Und IWO beteiligt sich mit einer Anschubfinanzierung von 500 Euro pro neu installierter Anlage.
Bezuschusst werden Mini-BHKW bis zu einer Leistung bis maximal 30 kW.
Die Förderung ist befristet bis zum 31.12.2011.
Basisförderung in Höhe von 500,– Euro über das Institut für wirtschaftliche Oelheizung e.V. (IWO), Hamburg. Voraussetzungen für die Gewährung der Förderung sind die Bescheinigung über die ordnungsgemäße Errichtung der KWK-Anlage durch einen Fachbetrieb nachWHG und der Abschluss eines Liefervertrags mit einem Aktionspartner aus dem Mineralölhandel.
Individuelle Förderung durch die teilnehmenden Aktionspartner aus dem Heizölhandel in Höhe von 250,– Euro bis zu einer Größe von 5 kW elektrischer Leistung.
Ab 5 kW elektrischer Leistung zusätzlich 100,– Euro je weitere angefangene
5 kW elektrische Leistung bis maximal 30 kW elektrische Leistung,
somit maximal 750,– Euro bei Abschluss eines Liefervertrags über schwefelarmes Heizöl.
Der Antrag auf Förderung muss vor Baubeginn bei einem der teilnehmenden Heizöllieferanten gestellt werden, die Inbetriebnahme des Öl-Mini-BHKW sollte bis spätestens 31.12.2011 erfolgen.
Die Fördermittel sind begrenzt. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Rufen Sie uns an, wir geben Ihnen gern weitere Informationen.
14.07.2010
Gerichtsurteil zu Sammelbestellungen
Das Amtsgericht Erkelenz entschied am 18. Juni 2010
unter dem Aktenzeichen 6 C 388/09;
jeder Teilnehmer einer Heizöl-Sammelbestellung hafte für deren Bezahlung gesamtschuldnerisch, denn der gemeinsame Zweck, durch die Sammelbestellung einen Preisvorteil zu erzielen, reiche für die Annahme einer Gelegenheits-GbR aus.
Die Behauptung, es habe keine Sammelbestellung vorgelegen,
da die Ersparnis – von hier € 40,50 je Teilnehmer– unattraktiv gering gewesen sei,
ziehe nicht, weil die Beklagte keinen anderen Grund als den Preisnachlass für die gemeinsame Bestellung nennen könne.
Auch die getrennte Rechnungsstellung spräche nicht gegen eine Gelegenheits-GbR.
Das sei vielmehr eine Kulanzleistung des Lieferanten, der im Übrigen auf seinen Einzelrechnungen ausdrücklich auf die Sammelbestellung verwiesen habe.
Die Beklagte hatte ihre aussichtslose Position offensichtlich schon während des Verfahrens erkannt. Sie beglich ihre Hauptschuld noch vor dem Urteil.
Quelle: SBMV
Heizöl günstiger als Gas
(22. Juni 2010) Haushalte mit einer Ölheizung mussten im Jahr 2009 deutlich weniger Geld für ihren Brennstoff ausgeben als Verbraucher, die mit Gas heizten. Im Jahresmittel kosteten 3.000 Liter Heizöl 1.622 Euro. Für die vergleichbare Menge Gas mussten
Haushaltskunden hingegen 623 Euro mehr berappen.
Besonders krass war der Preisunterschied im ersten Quartal 2009: Für eine Kilowattstunde Heizöl waren 4,38 Cent zu zahlen, für eine Kilowattstunde Gas jedoch 7,56 Cent. Auch im ersten Quartal 2010 lag der Kilowattstundenpreis von Gas bei 6,04 Cent, für Heizöl bei 5,3 Cent. Fernwärmekunden mussten noch tiefer in die Tasche greifen: Der Fernwärmepreis lag im Januar 2010 im Bundesdurchschnitt gar bei 8,1 Cent je Kilowattstunde.
Quelle: Bund der Energie Verbraucher
Juni 2010


Mai 2010
Abwrackprämie für Heizkessel verlängert
Immer mehr Menschen sparen mit Solarwärme an ihren Heizkosten. Die Umstellung alter Öl- und Gasheizungen auf moderne Solarheizungen wird in Deutschland durch attraktive Förderzuschüsse staatlich angereizt. Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat dabei die seit zwei Jahren gewährte Abwrackprämie für alte Heizungen (400 Euro) zwecks Förderung der Solarwärme verlängert.
Bis Ende 2010 können Eigenheimbesitzer beim Austausch alter Heizkessel gegen einen neuen solarunterstützten Brennwert- oder Pelletkessel damit je nach Größe der Anlage bis zu 4825 Euro als Investitionszuschuss erhalten, berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft und empfiehlt Hausbesitzern, den bis Jahresende befristeten Förderbonus zu nutzen und jetzt alte Heizungen gegen moderne Heizung mit Solarunterstützung auszutauschen. Bei einem Wohnhaus-Neubau ist der Einsatz von Erneuerbaren-Energien-Heizungen inzwischen ohnehin vorgeschrieben, und auch hier gibt es Zuschüsse für Solarwärme-Anlagen, gezahlt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).